„Der Master als Regelabschluss ist eine gemeinsame Position der Hochschulleitung und aller Gruppen, auch der Studierenden“, erläutert der AStA-Vorsitzende Felix Gathmann gegenüber Kármán. „Diese Einigkeit ist schon fast einzigartig.“ Mit dem Wunsch steht die Hochschule keineswegs allein. So setzt sich etwa auch der einflussreiche Verbund der größten deutschen technischen Universitäten TU9 seit längerem dafür ein.
Der Wille der Politik war jedoch von Beginn an ein anderer. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat den Bachelor in ihren Vorgaben früh als „Regelabschluss [...] für die Mehrzahl der Studierenden“ festgeschrieben und entsprechend festgesetzt, dass das Masterstudium „von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden“ solle. Die letztere Bestimmung wurde inzwischen zwar gelockert, praktisch soll der Zugang aber weiterhin nicht ganz ohne Voraussetzungen sein. Dagegen argumentiert die Hochschule mit oftmals fehlenden Berufschancen für Ba-Absolventen. „Der Bachelor ist in vielen Studiengängen tatsächlich kein berufsqualifizierender Abschluss“, so der AStA-Vorsitzende.
Die Absicht, nur einem Teil der Studierenden den Masterabschluss zu ermöglichen, besitzt insbesondere dort Brisanz, wo Bachelor und Master aufeinander aufbauen, wie etwa in der Lehrerausbildung. Da das angestrebte Berufsziel Lehrer nur durch beide Ausbildungsstufen – Bachelor und Master – zu erreichen ist, wurden sogar rechtliche Bedenken geäußert, ob Zugangsbeschränkungen in diesem Fall nicht potentiell mit dem im Grundgesetz verbrieften Recht auf Berufsfreiheit in Konflikt geraten.
Konkret entzündet sich der Konfikt zwischen politischem Willen und der Absicht der Hochschule also an den Zulassungshürden. Eine Variante dazu, die bisher auch an der RWTH genutzt wurde, sind feste Mindestnoten. Diese sehen sich jedoch auch zahlreichen Einwänden ausgesetzt. „Mindestnoten sind ein Ausschlusskriterium“, formuliert Gathmann die Kritik. „Wenn eine Mindestnote als Zugangsvoraussetzung definiert wird, gibt es keine Möglichkeit, jemandem den Zugang zu ermöglichen, der diese verfehlt.“ Dies habe unter anderem den Effekt, dass derzeit viele Masterkurse nicht ausgelastet seien – denn Nachrückverfahren sind so meist ausgeschlossen. Dabei wäre ein Zugang für alle Absolventen nach Gathmanns Ansicht möglich, die Kapazitäten seien schließlich von Diplom- und Magisterstudiengängen noch vorhanden
Der Weg dahin führt an der RWTH daher zunächst über die Abschaffung der Mindestnoten: Wenn zum kommenden Wintersemester mit der Philosophischen Fakultät auch der letzte Fachbereich nachzieht, muß kein RWTH-Bachelorabsolvent mehr eine fixe Note erreichen, um zum Master zugelassen werden. Bisher war dort dazu beispielsweise eine Durchschnittsnote von 2,3 erforderlich.
Doch ist die komplett ‚freie’ Zulassung auch nicht ohne weiteres möglich. Es müsse deutlich werden, schreibt die KMK vor, dass es sich beim Master um einen zusätzlichen, weiteren Abschluss handle. Im Detail gibt es daher häufig noch Probleme mit den Akkreditierungsagenturen, die die korrekte Umsetzung der Bologna-Reform in den einzelnen Studiengängen zu bewerten haben. Das bestätigt Gathmann, versichert aber zugleich, dass man standhaft bleiben werde: Langfristig werde der Master „mit hundertprozentiger Sicherheit der Regelabschluss in nahezu allen Fächern“.